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Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Rufen Sie uns an:

 

VIVA Gesundheitskoordination
0800 225 225

Jurabogen
Visana Generalagentur Biel: 032 344 41 85

Tessin
Visana Generalagentur Lugano: 091 913 36 36

Alles auf einen Blick

Info und Hilfe

Hier finden Sie wichtige Informationen, Merkblätter und Allgemeine Versicherungsbedingungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu VIVA.

Haben Sie die passende Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden, dann kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung zu VIVA.

Die wichtigsten Fragen und Antworten


Haben Sie noch Fragen?

Mit der VIVA-Grundversicherung profitieren Sie von sämtlichen Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung gemäss KVG, die Gesundheitsprävention wird zusätzlich gefördert und unterstützt. Auch chronisch kranke oder pflegebedürftige Mitglieder haben einen Mehrwert durch die koordinierte Betreuung und die kontinuierliche Begleitung Ihres Gesundheitszustandes.

VIVA setzt sich für bezahlbare Krankenkassenprämien ein und bietet mit der VIVA-Grundversicherung ein preislich attraktives Hausarztmodell an. Berechnen und vergleichen Sie hier Ihre Prämie.

Ja, die kantonale Prämienverbilligung funktioniert mit VIVA unverändert gleich wie mit jeder anderen Grundversicherung.

Ja, bei VIVA gibt es die gesetzliche Wahlfranchise (mindestens CHF 300.-, maximal CHF 2'500.-) sowie den Selbstbehalt. Massnahmen zur Prävention und Vorsorge sind – individuell abgesprochen mit Ihrem VIVA-Hausarzt – sowohl von der Franchise als auch vom Selbstbehalt befreit und kostenlos.

Ja, VIVA kann mit jeder bestehenden oder neuen Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese muss nicht bei Visana abgeschlossen werden, jedoch empfiehlt sich dies, um alle Versicherungsleistungen bequem aus einer Hand zu erhalten (Visana ist Versicherungspartner von VIVA).

Die Wahl des Spitals und Arztes wird (wie bei jedem Hausarzt-Modell) mit Ihrem VIVA-Hausarzt besprochen und festgelegt. Alle weiteren Vorteile der halbprivaten resp. privaten Abteilung bleiben dabei unverändert bestehen.

Ja, VIVA ist auch für Kinder verfügbar, wobei ein Kinderarzt als Hausarzt für das Kind gewählt wird.

Sie können im jährlichen Wechselfenster Ihre Krankengrundversicherung kündigen und die VIVA-Grundversicherung abschliessen. Das jährliche Wechselfenster dauert vom 1. Oktober bis 30. November.

Der Name ist Programm: «VIVA – Aimer vivre».
Mit unserer lebensbejahenden Grundversicherung wollen wir auf persönliche und individuelle Art und Weise unsere Versicherten unterstützen, unterschiedliche Lebensphasen und Situationen zu meistern und gesund durchs Leben zu gehen.

Alle medizinischen Leistungen, von der Grundversorgung, über Spitalleistungen bis hin zu Spitex und Pflege im Alter, werden bei der Integrierten Versorgung zentral aus einer Hand erbracht. Im VIVA-Modell koordiniert Ihr VIVA-Hausarzt zusammen mit seinem Team alle medizinischen Behandlungen und betreut den VIVA-Kunden in allen Fragen rund um die Gesundheit.

Können wir Ihnen sonst noch behilflich sein?

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen an VIVA? Wir nehmen uns gerne Zeit und melden uns schnellstmöglich persönlich bei Ihnen.